An: "fraktion" <fraktion@cducsu.de>, "direktkommunikation" <direktkommunikation@spdfraktion.de>, "buerger" <buerger@afdbundestag.de>, "dialog" <dialog@fdpbt.de>, "fraktion" <fraktion@linksfraktion.de>, "Info - GRÜNE Bundestagsfraktion" <info@gruene-bundestag.de>
Gesendet: Freitag, 5. März 2021 07:10:39
Betreff: Öffentlicher AUFRUF: An alle Fraktionen des Deutschen Bundestages Energiewende Grüner Wasserstoff für jeden, von jedem
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CDU/CSU-Fraktion SPD-Bundestagsfraktion AfD-Bundestagsfraktion FDP-Bundestagsfraktion Fraktion Die Linke im Bundestag Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
Fraktionen des Deutschen Bundestages
Sehr geehrte
Damen und Herren,
Sie alle haben den:
Amtseid in Artikel 56 des Grundgesetzes : „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Abgelegt.
Nach Artikel 65 Grundgesetz bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür die Verantwortung. Diese Richtlinienkompetenz gibt dem Regierungshandeln einen Rahmen vor, den die einzelnen Ministerien mit Inhalten ausfüllen.
Nun möchte ich Sie bitten in diesem Sinne die folgenden Punkte zu berücksichtigen:
05.03.2021
Öffentlicher AUFRUF: Energiewende Grüner Wasserstoff für jeden, von jedem
Für eine Zukunft der Menschheit auf unserer Erde
Forderung an die Pollitiker der Erde,
Forderung an die Politiker Deutschlands,
Forderung an alle Entscheider / Lobbyisten einmal nicht nur an Gewinne zu denken, sondern an eine Lebenswerte Zukunft unserer Kinder, Enkelkinder, Urenkelkinder und der Zukunft unseres Blauen Planeten Erde - denn es ist bereits nach 12:00 Uhr
1. Ausstieg aus dem Abbau Fossiler Energie innerhalb der nächsten 20 Jahre (bis 2041) WELTWEIT
2. Ausstieg aus dem Abbau Fossiler Energie in den Industriestaaten bis 2030
Europa / Deutschland
3. Sofortige Bereitstellung von Forschungsgeldern für Nischen Herstellungsverfahren zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse in grossen Mengen Beispiel:
Wasserstoff aus Biomasse - Kläranlagen, Bio-Gasanlagen, Bio-Wasserstoff mittels Steam Reformer,
Die Herstellung per Elektrolyse ist bereits erprobt. Hierfür müssten nicht extra Gelder zur Verfügung gestellt werden!
4. Einspeisung von Wasserstoff in das Erdgasnetz von jedem Erzeuger von Wasserstoff ab 2022 möglich
Entwicklung eines 1, 2- Richtungseinspeisezähler für Wasserstoff bis 2022
PV- Wasserstofferzeugungsanlagen gibt es bereits Beispiele: PICEA HPS Home Power Solutions aus Berlin lavo.com.au/#specs
Und bestimmt noch mehr
Entwicklung Wasserstoff Brennstoffzellen Wärmepumpe - diese kann in bestehende Gebäude eingebaut werden
Im Gebäudebereich erzeugter Wasserstoff kann entweder eingespeist, oder selbst verbraucht werden - Ein Stromüberschuss kann selbst verbraucht, oder eingespeist werden
Neubauten ab 2025 dürften nur noch mit Brennstoffzellenheizungen Gas/Wasserstoff / Wärmepumpen erbaut werden
Betriebsverbot von Neuen Ölheizungen, Heizkessel ab 2026 siehe § 72 Bundesgesetzblatt LINK Bundesgesetzblatt
Dachsanierungen sollten ab 2025 nur noch mit PV, Solarenergie möglich sein
5. Kommunaler Bereich / Schulen / Universitäten u.ä.
Ab sofort werden auf ALLEN Kommunalen Dachflächen PV Anlagen oder Solaranlagen installiert
6. Firmendächer
Belegung aller NEUEN Firmendachflächen ab 2025 mit PV, Solaranlagen
7. Zinsgünstige Gelder sollten hierfür bereitgestellt werden - Laufzeit 10 Jahre max. 1% ab 5000€ über die KFW Einfache Beantragung – nicht wie bisher erst ab 30000€
8. Steuerliche Vereinfachung – Meldung der Einnahmen vom Netzbetreiber direkt an das Finanzamt
Meldung des gewählten Stromanbieters über den Tarif, Zeitraum und Menge für die Steuerliche Berechnung des Selbstbezuges an das Finanzamt, und/oder Befreiung der Steuer bis 30KW. Dto. Punkt 8.
9. Umwandlung von Stromüberschüssen wo immer möglich direkt per Elektrolyse in Wasserstoff - Einspeisung in das Alte Erdgasnetz. Dto. Punkt 8.
Entlastung des Überörtlichen Stromnetzes – Keine Neuen Stromtrassen nötig –
Entlastung der Steuerzahler
10. Zentrale Informationen über alle Möglichkeiten der Wasserstoffherstellung für Jedermann zugänglich
11. Keine PV Einspeisebeschränkung bis 30 KW ab sofort
Smartmeter-Gateway-Pflicht (Messung und Regelung der Einspeiseleistung) entfällt
Es gibt bestimmt noch weitere Punkte die ASAP umgesetzt werden müssten.
Ich bitte darum diesen Aufruf an alle Mitglieder der Fraktion weiter zu leiten.
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben diese Punkte zu lesen.
Veröffentlichung am 09.03.2021 auf meiner Webseite .
Antworten werde ich in einer separaten Rubrik veröffentlichen
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hesse
Reinheim den 05.03.2021