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Bundesrechnungshof - BMWI - Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität 30.03.2021

Empfehlungen für das BMWI

Empfehlungen für das BMWI

Bericht nach § 99 BHO zur Umsetzung der Energiewende im Hinblick auf die Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit bei Elektrizität Bonn, den 30. März 2021

Auszug:

4 0 Zusammenfassung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) steuert die Energiewende im Hinblick auf die gesetzlichen Ziele einer sicheren und preisgünstigen Versorgung mit Elektrizität weiterhin unzureichend. Es muss sein Monitoring zur Versorgungssicherheit vervoll-ständigen und dringend Szenarien untersuchen, die aktuelle Entwicklungen und bestehende Risiken zuverlässig abbilden. Außerdem hat es immer noch nicht festgelegt, was es unter ei-ner preisgünstigen und effizienten Versorgung mit Elektrizität versteht. Angesichts der Ent-wicklung der Strompreise empfiehlt der Bundesrechnungshof eine grundlegende Reform der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile.0.1AusgangslageIm Jahr 2018 unterrichtete der Bundesrechnungshof den Deutschen Bundestag, den Bundesrat und die Bundesregierung in einem Bericht nach § 99 Bundeshaushaltsord-nung über die Koordination und Steuerung der Energiewende durch das BMWi.1 Er empfahl unter anderem, dass die Bundesregierung die Ziele Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit quantifiziert.Beide Ziele gehen zurück auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).2 Dort heißt es in § 1: Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht.0.2Anlass der Prüfung: Bedeutende Entwicklungen seit dem Jahr 2018Seit der Berichterstattung im Jahr 2018 gab es bedeutende Entwicklungen, die sich auf das Angebot und die Nachfrage von Elektrizität auswirken:Im Oktober 2019 beschloss die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm 2030. Danach will die Bundesregierung u. a. im Wärme- und Verkehrsbereich stärker auf erneuerbare Energie setzen. Dies soll z. B. geschehen durch den – möglichst direkten – Einsatz von Strom aus erneuerbaren Energien. Wesentliche Bestandteile sind die Förderung der Elektromobilität und der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Bis zum Jahr 2030 sollen 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen und 1 Million Ladepunkte vorhanden sein. Öl- und Gasheizungen sollen ersetzt werden .....

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46 Strom- und Erdgaspreise sowie Preise für Mineralölprodukte. Strom- und Erdgaspreise wür-den zudem nach verschiedenen Verbrauchergruppen ausgewiesen.Es hält die Gegenüberstellung von Ausfallarbeit und Speichermöglichkeiten für irreführend. Denn Speicher seien nur eine von mehreren Möglichkeiten. Sie stünden nicht im Umfang der abgeregelten erneuerbaren Energien zur Verfügung; das wäre auch nicht kosteneffizient. Speicher dienten vor allem privaten energiewirtschaftlichen Geschäftszwecken. Zudem sei eine Speicherung vor allem kurzfristig möglich, und die Kosten einer „Stromspeicherung“ seien extrem hoch. Speicher erforderten außerdem erhebliche und letztlich von den Letzt-verbrauchern zu tragenden Investitionen. Diese Kosten von „ausreichenden Speichermög-lichkeiten“ würden jedoch vom Bundesrechnungshof nicht berücksichtigt. Zudem sei ein be-darfsorientierter Ausbau der Speicherkapazitäten Aufgabe des Marktes.Das BMWi geht in seiner Stellungnahme nicht auf die Empfehlung des Bundesrechnungsho-fes ein, eine umfassende Energiepreisreform voranzutreiben.5.5Abschließende Würdigung und Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur Bezahlbarkeit von ElektrizitätDas BMWi muss bestimmen, was es unter einer preisgünstigen und effizienten Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität versteht. Es muss anhand von Indikatoren festlegen, bis zu welchem Niveau Strom als preisgünstig gilt.Das BMWi sollte anstreben, das System der staatlich geregelten Energiepreis-Bestandteile grundlegend zu reformieren. Anderenfalls besteht das Risiko, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und die Akzeptanz für die Energiewende zu verlieren.Im europäischen Vergleich weisen die deutschen Strompreise bereits oft einen Höchststand auf. Dabei machen die staatlich geregelten Preisbestandteile etwa 75 % des Preises aus; staatlich geregelte Preisbestandteile bestimmen und treiben die Preisentwicklung. Die bisherigen Bemühungen des BMWi haben diesen Trend nicht grundlegend aufhalten können. Zu den Aufgaben des BMWi als Wirtschaftsministerium gehört es, die Rahmenbedingungen für Unternehmen, Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Verbraucher in Deutschland mitzugestal-ten. Es soll durch Fördermaßnahmen für Technologien, den Mittelstand sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse setzen für dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand. Damit soll es auch einen Beitrag leisten, um die nachhaltige Wettbewerbsfähig-keit deutscher Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu sichern.102 Für Mittelstands-, Innovations- und Technologieförderung waren 5,4 Mrd. Euro im Bundeshaushalt 2020 veran-schlagt. Der Trend der weiter steigenden Strompreise muss durchbrochen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland zu sichern und die finanzielle.....

Kommentar:

In den letzten Zeilen werden : Es soll durch Fördermaßnahmen für Technologien, den Mittelstand sowie den Energie- und Außenwirtschaftsbereich Impulse setzen für dauerhaftes, tragfähiges Wachstum und Wohlstand.

Dies wird im Moment scheinbar nur im Bereich der Großindustrie - Wasserstoff per Elektrolyse umgesetzt. Hier scheint der Lobbyismus sehr ausgeprägt zu sein.

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