Von: Klaus Hesse
An: "michael kalis" <michael.kalis@ikem.de>, "adrian roehrig" <adrian.roehrig@ikem.de>
Gesendet: Sonntag, 8. August 2021 09:51:59
Betreff: Wasserstoffwirtschaft 2030: Was muss rechtlich geschehen? 09.07.2021 Rechtsrahmen, Wasserstoff - Öffentliche Anfrage
Wasserstoffwirtschaft 2030: Was muss rechtlich geschehen? 09.07.2021 Rechtsrahmen, Wasserstoff
SCHLÜSSELERGEBNISSE DES KURZGUTACHTENS Anrechenbarkeit, Zertifizierung und internationaler Handel von grünem Wasserstoff
Erstellt von:
Victoria Harsch, Michael Kalis, Tim Langenhorst
Sehr geehrte Ersteller des Kurzgutachtens,
in Ihrem Gutachten wird nur die Erzeugung von Grünem Wasserstoff per Elektrolyse durch Grünem Strom betrachtet.
Hier fehlen die zum Zeitpunkt Ihres Gutachten vorliegenden weiteren Erstellungsmöglichkeiten von Grünem Wasserstoff fast OHNE Grünem Strom:
Eine Information hierzu:
energieforschung.de/aktuelles/news?backRef=18&news=Stellungnahme_Biomasse_Wasserstoff_Bioenergie
Ich möchte Sie bitten Ihr Gutachten zu überarbeiten und dem derzeitigen Entwicklungsstand anzupassen.
Vielen Dank für eine Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Klaus Hesse
Diese Anfrage wird auf meiner Webseite: wasserstoff-unsere-zukunft veröffentlicht.