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Umweltbundesamt Erneuerbare-Energien-Gesetz Strom Wasserstoff

Haupteingang des UBA Dessau-Roßlau Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt

Haupteingang des UBA Dessau-Roßlau Quelle: Martin Stallmann / Umweltbundesamt

Auszug:

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz hat sich seit dem Jahr 2000 als effektives und effizientes Instrument für die Förderung von Strom aus regenerativen Quellen bewährt. Die erneuerbaren Energien tragen zunehmend zur Stromversorgung in Deutschland bei. Damit gehen eine deutliche Minderung der Kohlendioxidemission im Stromsektor sowie positive volkswirtschaftliche Effekte einher.

Was bestimmt den Erfolg des Erneuerbare-Energien-Gesetzes?

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ersetzte im Jahr 2000 das bereits seit 1991 gültige Stromeinspeisungsgesetz. Das EEG verfolgt nach § 1 Satz 1 den Zweck,

  • „insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung auch durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte zu verringern,
  • fossile Energieressourcen zu schonen und
  • die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.“

Seit dem EEG 2021 ist im § 4 d der leistungsbezogene Ausbaupfad für die Nutzung der erneuerbaren Energie (EE) im Strombereich festgelegt: im Jahr 2030 sollen 71 Gigawatt Windenergie an Land, 100 Gigawatt Photovoltaik und 8,4 Gigawatt Biomasseanlagen installiert sein. Damit sollen im Jahr 2030 65 Prozent des Bruttostromverbrauchs aus EE stammen. Vor dem Jahr 2050 soll der gesamte Strom, der in Deutschland erzeugt oder verbraucht wird, treibhausgasneutral erzeugt werden.

Kommentar zu den ersten Zeilen:

Das EEG ersetzt das gültige Stromeinspeisungsgesetz!

Allein aus dieser Einleitung und dem Satz: die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.

Bedeutet für mich, das alle anderen Möglichkeiten ausgeschlossen werden! Eine REINE Stromwirtschaft wird favorisiert!

Hier sollte der Satz stehen:

Alle Energieformen bei denen CO2 Neutral oder/und CO2 abgebaut wird sind Erneuerbare Energien und werden gefördert wenn nötig.

Ausgeschlossen: Atomenergie, Öl, Gas, Kohle - alle fossilen Energieressourcen

Strom aus PV,Wind,Wasser direkter Verbrauch des Stromes so lange kein tatsächlicher Überschuss an Grünem Strom vorhanden ist. CO2 REDUZIERUNG

Wasserstoff aus Biomasse ohne Abbau von CO2, und mit Abbau von CO2. Einspeisung in das vorhandene Erdgasnetz. Umwandlung in Strom wenn benötigt erst bei dem Endanwender.

Das Ziel ist so schnell wie möglich CO2 NEUTRAL zu werden. In der Übergangszeit eine Strom - Wasserstoffwirtschaft.

Nationalen Wasserstoffstrategie (NWS) wurde das Forschungsnetzwerk Wasserstoff am 30. September 2020 gegründet

Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Biomasse und biogenen Reststoffen. Bei der Produktion von Wasserstoff aus biogenen Quellen und Reststoffen werden Verfahren wie die Fermentation, Reformierung, Vergasung und Plasmalyse genutzt. Sie können in regional geschlossenen Stoffkreisläufen kosteneffiziente Wasserstoffquellen erschließen. Durch angeschlossene Technologien zur CO2-Abtrennung und -Speicherung sowie -Nutzung (CCS/CCU) ergeben sich effektive Treibhausgas-(THG)-Senken. Forschungsbedarf besteht bei der Skalierung solcher Anlagen auf industriellen Maßstab sowie bei der effizienten Eduktaufbereitung und Abtrennung des Wasserstoffs.

BMWI Ein Stromnetz für die Energiewende | Wasserstoff-Land

 

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