Einzelansicht

Definition: Was ist eigentlich grüner Wasserstoff? Öffentliche Anfrage Hier sollte etwas geklärt werden!

Bundestag Plenum

Bundestag Plenum

Von: "klaus hesse"
An: "parteivorstand" <parteivorstand@spd.de>, "annalena baerbock" <annalena.baerbock@gruene.de>, "robert habeck" <robert.habeck@gruene.de>, "christian lindner" <christian.lindner@fdp.de>
Gesendet: Montag, 29. November 2021 17:32:54
Betreff: Fwd: Definition: Was ist eigentlich grüner Wasserstoff? Öffentliche Anfrage Hier sollte etwas geklärt werden!

Sehr geehrter Herr Scholz,

sehr geehrte Frau Baerbock,

sehr geehrter Herr Habeck,

sehr geehrter Herr Lindner,

 

Betreff: Antwort auf meine Frage-Definition: Was ist eigentlich grüner Wasserstoff? Öffentliche Anfrage - siehe unten

Eine Antwort hätte ich von einer Fachabteilung erwartet, aber nicht vom Bürgerdialog

wir alle wollen den Umstieg in eine CO2 freie Zukunft der Energiewirtschaft!

 

Dies kann uns nur gelingen wenn alle H2 Herstellungsmethoden, nicht nur die der Herstellung mittels Grünem Strom bei der der Allgemeinheit Grüner Strom entzogen wird, (und KKW`s,Atom-,Gas-,Kraftwerke länger betrieben werden müssen) auch publiziert, und so gekennzeichnet werden!

Wenn Sie den sogenannten Grünen Wasserstoff per Elektrolyse sich ansehen, erfolgt KEIN aktiver Abbau von CO2!

Kosten 12 ct./kWh Elektrolyse 

Aus der Antwort:

Im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 sind „erneuerbare Energien“ Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie (Vgl. § 3 Nummer 21 EEG 2021).

Daher müsste die Herstellung von H2 per Energie aus Biomasse , biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie  auch als Grüner Wasserstoff definiert werden!

Nun kann wirklich Grüner Wasserstoff mit aktivem Abbau von CO2 per Steam Reforming hergestellt werden

Grüner Strom wird eigentlich Nicht dazu benötigt! Und bleibt der Allgemeinheit erhalten. Herstellung an 365 Tagen 24 Stunden.

Anfallendes CO2 kann in e-Fuels gewandelt werden. Stabilisierung des Stromnetzes. Abbau von CO2 aus der Atmosphäre.

Kosten 3 ct./kWh Bio-Wasserstoff

Über diese Punkte hätte ich auch gerne eine Information:

Da ich in keinen Öffentlichen Schriften, eine Auflistung aller Herstellungsmethoden von Wasserstoff mit den Angaben der Herstellungskosten, Endverbraucherkosten bis jetzt finden konnte. Auswahlmöglichkeit der GÜNSTIGSTEN Herstellung von H2 mit CO2 Abbau.

Der Steuerzahler bezahlt Fördergelder und ähnliches.

Ich bitte um eine Antwort, da diese hoffentlich dem Bürger zeigt das die jetzige Regierung aus SPD,  Bündnis 90/Die Grünen, FDP tatsächlich an einer Energiewende interessiert sind. Und bis 2030 oder sogar früher den Kohleausstieg erreicht haben möchte.

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hesse

Ich behalte mir vor diese Anfrage auf meiner Webseite zu veröffentlichen.

Ich engagiere mich im Bereich Bio-Wasserstof

bio-wasserstoff
bio-wasserstoff.de/html/downloads

h2efa
energieforschung.de/aktuelles/news?backRef=18&news=Stellungnahme_Biomasse_Wasserstoff_Bioenergie
wasserstoff-unsere-zukunft
twitter.com/KlausHesse1

sunnyportal.com/Templates/PublicPageOverview.aspx?plant=557f4c0f-6d5b-4b85-b1c4-e818b8743b59

 


Von: buergerdialog@bmwi.bund.de
An: "klaus" <klaus.hesse@oc-hartware.de>
Gesendet: Montag, 29. November 2021 16:19:22
Betreff: AW: Definition: Was ist eigentlich grüner Wasserstoff? Öffentliche Anfrage

 

Sehr geehrter Herr Hesse,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung definiert grünen Wasserstoff als Wasserstoff, welcher durch Elektrolyse von Wasser hergestellt wird, wobei für die Elektrolyse ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energien zum Einsatz kommt. Unabhängig von der gewählten Elektrolysetechnologie erfolgt dabei die Produktion von Wasserstoff CO2-frei, da der eingesetzte Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt und damit CO2-frei ist.

Im Sinne des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes 2021 sind „erneuerbare Energien“ Wasserkraft einschließlich der Wellen-, Gezeiten-, Salzgradienten- und Strömungsenergie, Windenergie, solare Strahlungsenergie, Geothermie und Energie aus Biomasse einschließlich Biogas, Biomethan, Deponiegas und Klärgas sowie aus dem biologisch abbaubaren Anteil von Abfällen aus Haushalten und Industrie (Vgl. § 3 Nummer 21 EEG 2021).

Die Nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung finden Sie hier: bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/die-nationale-wasserstoffstrategie

Wir hoffen, dass unsere Erläuterungen zu mehr Transparenz hinsichtlich der Definition von grünem Wasserstoff beitragen konnten.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team Bürgerdialog

________________________

Referat LB3 - Bürgerdialog

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

 

Scharnhorststr. 34-37, 10115 Berlin

Tel: 030/186 156 947 

E-Mail: Jonas.Schwarz(at)bmwi.bund.de

Internet: bmwi

JS

 

Folgen Sie uns auf:

 Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Nähere Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im BMWi können Sie der Datenschutzerklärung auf bmwi.de/Datenschutzerklärung  entnehmen.

 

 

Nach oben