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3.2.1 CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr Stand Oktober 2019

CO2 Gehalt https://www.pik-potsdam.de/de/produkte/infothek/cstory/info_cstory?set_language=de

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Auszug:

3.2 CO2-BepreisungEmissionshandelssystem (nEHS) erfasst die Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brenn- und Kraftstoffe (insbesondere Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin, Diesel). Dabei umfasst das System im Sektor Wärme die Emissionen der Wärmeerzeugung des Gebäudesektors und der Energie- und Industrieanlagen außerhalb des EU-Emissionshandelssystems (EU-ETS). Im Verkehrs-bereich umfasst das System ebenfalls Emissionen aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe, jedoch nicht den Luftverkehr, der dem EU-ETS unterliegt.Zunächst wird ein Festpreissystem eingeführt, bei dem Zertifikate auf der vorgelagerten Handelsebene an die Unternehmen, die die Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen, verkauft werden. Teilnehmer*innen am nEHS sind die Inverkehrbringer*innen oder Lieferant*innen der Brenn- und Kraftstoffe.Dadurch entsteht ein verlässlicher Preispfad, der es Bürger*innen und Wirtschaft ermöglicht, sich auf die Entwicklung einzustellen. Gleichzeitig wird eine Han-delsplattform aufgebaut, die eine Auktionierung der Zertifikate und den Handel ermöglicht.3.2.1 CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und VerkehrDie Bepreisung von CO2 in den Sektoren Wärme und Verkehr ist eine sektorübergreifende Maßnahme, die gemeinsam mit den zusätzlichen sektorspezifischen Maßnahmen zur Erreichung der deutschen Minde-rungsziele nach der europäischen Klimaschutzverord-nung beiträgt. Eine CO2-Bepreisung fossiler Heiz- und Kraftstoffe führt zu Preisen, die sich stärker am CO2-Gehalt ausrichten. Neben dem EU-Emissionshan-delssystem, das für weite Teile der Energiewirtschaft und Industrie gilt, fehlt in den Sektoren Wärme und Verkehr ein wirksames, auf der CO2-Intensität der Heiz- und Kraftstoffe basierendes Preissignal, das einen Anreiz für den Umstieg von emissionsintensiven auf klimaschonendere Technologien wie beispielsweise den Einsatz von Wärmepumpen und Elektromobili-tät, mehr Energieeffizienz und die Nutzung erneuer-barer Energieträger setzt. Mit einem CO2-Preis wird die Sektorkopplung weiter vorangetrieben und es werden zusätzlich Anreize gesetzt, neue Klimaschutz-innovationen zu entwickeln und in klimaschonende Technologien zu investieren. Durch einen CO2-Preis in den Nicht-EU-ETS-Sektoren wird ein Beitrag zur Finanzierung der Energiewende geleistet. Zu einer mo-dernen Industriepolitik, die nachhaltiges Wirtschaften stärkt, gehören verbindliche Umweltstandards und verlässliche Preissignale, die die ökologischen Kosten widerspiegeln. Damit ist ein CO2-Preis nicht nur ein wirksames Klimaschutzinstrument, sondern auch In-novationstreiber für die deutsche Wirtschaft.Die Bundesregierung wird ab 2021 eine CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme (Non-ETS-Sektoren) einführen. 

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Unter Punkt : 3.2 CO2-.3.2.1 CO2-Bepreisung in den Sektoren Wärme und Verkehr

4.4 Fortschreibung und ergänzende MaßnahmenMit diesem Klimaschutzprogramm sollen die Kli-maziele der Bundesrepublik Deutschland bis zum Jahr 2030 erreicht werden. Die Treibhausgas-Minde-rungsziele des Klimaschutzplans 2050 inklusive der Sektorziele sind durch die Bundesregierung mehrfach bestätigte Grundlage der mittel- und langfristigen Klimaschutzpolitik.Daneben bestehen für Deutschland die in der EU ver-einbarten Klimaschutzziele aus der EU-Klimaschutz-verordnung und der Verordnung über den Klima-schutzbeitrag von Landnutzung, Landnutzungsände-rungen und Forstwirtschaft („LULUCF-Verordnung“).

Ausschnitt: LULUCF-Verordnung

Im Dezember 2020 haben sich die EU Staats- und Regierungschefs darauf verständigt, das EU-Klimaziel für das Jahr 2030 von aktuell mindestens 40 auf mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 anzuheben. Demnach sollen die EU-internen Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 sinken. Die Einigung basierte auf dem Vorschlag der Europäischen Kommission, der im September 2020 im Rahmen des sogenannten Klimazielplan 2030 gemeinsam mit einer ausführlichen Folgenabschätzung veröffentlicht wurde. Auf dem Umweltrat am 17.12. wurde zudem beschlossen, dass das neue EU-Klimaziel für das Jahr 2030 als aktualisierter EU-Klimaschutzbeitrag noch in 2020 an die Vereinten Nationen übermittelt wird, wie im Übereinkommen von Paris vorgesehen. Das neue sogenannte NDC ("Nationally Determined Contribution") wurde am 18. Dezember 2020 beim UN-Klimarahmensekretariat hinterlegt.

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